Fördermittel:

Die Bundesregierung sowie die EU stellen Fördermittel für Beratungen und Umsetzungen zur Verbesserung der Organisation und des Vertriebes zur Verfügung.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage im Bundeshaushalt sind die Mittel stark eingeschränkt, resp. ganz gestrichen worden.
Wir sind nach besten Kräften bemüht, für unsere Kunden die noch verbliebenen Möglichkeiten auszuschöpfen und damit direkt die Wirtschaft in unserem Land zu stärken.
Ob für Ihr Unternehmen Fördermittel beansprucht werden können, kann immer nur im Einzelfall geklärt und entschieden werden.
Bitte sprechen Sie uns konkret darauf an, damit wir unsere Leistungen auf die zu erwartenden Möglichkeiten abstimmen können.

Grundsätzlich gilt:
eine Förderung wird nur ausgezahlt, wenn entsprechende vorhergehende Voraussetzungen eingehalten wurden und die Rechnung des Beraters bereits bezahlt wurde.

Maßgebliche Umsatzgrenzen für die Förderung von Beratungen:

Allgemeine Beratungen


Industrie, Handwerk
Umsatz bis 5,11 Mio. EUR

Groß-/Außenhandel
Umsatz bis 7,41 Mio. EUR

Einzelhandel
Umsatz bis 2,56 Mio. EUR

Gastgewerbe
Umsatz bis 1,28 Mio. EUR

Reisebürogewerbe
Umsatz bis 1,02 Mio. EUR

Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Umsatz bis 1,53 Mio. EUR

Freie Berufe
Umsatz bis 1,28 Mio. EUR

Handelsvertreter, Handelsmakler
Umsatz bis 1,02 Mio. EUR