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Fördermittel:
Die Bundesregierung sowie die EU stellen Fördermittel für Beratungen
und Umsetzungen zur Verbesserung der Organisation und des Vertriebes zur
Verfügung.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage im Bundeshaushalt sind
die Mittel stark eingeschränkt, resp. ganz gestrichen worden.
Wir sind nach besten Kräften bemüht, für unsere Kunden
die noch verbliebenen Möglichkeiten auszuschöpfen und damit
direkt die Wirtschaft in unserem Land zu stärken.
Ob für Ihr Unternehmen Fördermittel beansprucht werden können,
kann immer nur im Einzelfall geklärt und entschieden werden.
Bitte sprechen Sie uns konkret darauf an, damit wir unsere Leistungen
auf die zu erwartenden Möglichkeiten abstimmen können.
Grundsätzlich gilt:
eine Förderung wird nur ausgezahlt, wenn entsprechende vorhergehende
Voraussetzungen eingehalten wurden und die Rechnung des Beraters bereits
bezahlt wurde.
Maßgebliche Umsatzgrenzen für die Förderung
von Beratungen:
Allgemeine Beratungen
Industrie, Handwerk
Umsatz bis 5,11 Mio. EUR
Groß-/Außenhandel
Umsatz bis 7,41 Mio. EUR
Einzelhandel
Umsatz bis 2,56 Mio. EUR
Gastgewerbe
Umsatz bis 1,28 Mio. EUR
Reisebürogewerbe
Umsatz bis 1,02 Mio. EUR
Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Umsatz bis 1,53 Mio. EUR
Freie Berufe
Umsatz bis 1,28 Mio. EUR
Handelsvertreter, Handelsmakler
Umsatz bis 1,02 Mio. EUR
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